Pauschalangebot Abmahnung Rechtsanwalt Romberg | Neuwied Anwalt Arzthaftungsrecht, Baurecht, Internetrecht, Verkehrsrecht
 

Rechtsanwalt Raoul Romberg

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Pauschalangebot im Internetrecht/Urheberrecht zum Preis von 249,00 € inklusive Mehrwertsteuer 

 

Sie haben von einer Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung wegen unerlaubtem File-Sharings erhalten und wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz zu zahlen?

Dann ist umgehendes Handeln angesagt. Denn es ist in der Regel nicht anzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Schon gar nicht ist es zu empfehlen, auf Abmahnschreiben überhaupt nicht zu reagieren, da in diesem Fall eine einstweilige Verfügung droht.

Sie sollten jedoch selbst keinen Schriftverkehr mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei führen, sondern sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen.

Da Rechtsschutzversicherungen in der Regel für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Urheberrecht keine Kosten übernehmen, hält die Rechtsanwaltskanzlei Romberg aus Neuwied ein Pauschalangebot für Sie bereit.

Wir überprüfen das Abmahnschreiben, beraten Sie über das weitere zweckmäßige Vorgehen und führen für Sie den gesamten außergerichtlichen Schriftverkehr mit dem Abmahner.

Darüber hinaus fordern wir für Sie die Verfahrensakte des Auskunftsverfahrens betreffend Ihre IP-Adresse an (auf dieses ist meist in dem Abmahnschreiben Bezug genommen) und prüfen auch mithilfe dieser weiteren Unterlagen die Begründetheit der Abmahnung.

Diese Tätigkeiten bieten wir Ihnen zum Pauschalpreis von 249,00 € inklusive Mehrwertsteuer an.

Sollte es im Anschluss dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen und Sie uns mit Ihrer Vertretung vor Gericht beauftragen, wird Ihnen diese Pauschalgebühr selbstverständlich auf die weiteren Kosten des gerichtlichen Verfahrens angerechnet werden.

Zur Ausführung dieses Auftrags benötigen wir von Ihnen das vollständige Abmahnschreiben, eine schriftliche Zusammenfassung erheblicher Informationen (z.B. Verstoß begangen oder nicht, entlastende Umstände, Personen im Haushalt, regelmäßige Arbeitszeiten und Abwesenheitszeiten während des abgemahnten Verstoßes, technische Voraussetzungen der Internetnutzung, eingerichtete Sicherheitsmaßnahmen gegen Nutzung Ihres Internetanschlusses von außen etc.), eine Vertretungsvollmacht sowie die entsprechende Vergütungsvereinbarung.

Diese Formulare können Sie sich unter dem Menüpunkt Kanzlei Service bequem als Dateien im pdf-Format herunterladen oder telefonisch bei uns anfordern. 

 

 

 

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