Rechtsanwalt Raoul Romberg

... Ihr Anwalt in Darmstadt!

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Die Kanzlei Rechtsanwalt Romberg in Darmstadt stellt sich vor!

Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt in Darmstadt, der eine umfassende Rechtsberatung und absolute Seriosität bei transparenter Kostenstruktur bietet, und einem Rechtsanwalt, der Sie kompetent und zuverlässig in Rechtsfragen zum

berät oder gerichtlich vertritt? Dann lade ich Sie ein, mich und meine Kanzlei auf den folgenden Seiten näher kennenzulernen!

„Präventive Rechtsberatung verhindert nachhaltig Schäden.“

In diesem Sinne verstehe ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt. Profund und hilfreich zu beraten und zu vertreten, ist mein oberstes Ziel. Im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen immer die Interessen meines Mandanten!

Ihr Raoul Romberg!

 


 

Die Nutzung eines Mobiltelefons und das zeitgleiche Übertreten der zulässigen erlaubten Geschwindigkeit stehen in Tateinheit zueinander

Die Nutzung eines Mobiltelefons und das zeitgleiche Übertreten der zulässigen erlaubten Geschwindigkeit stehen in Tateinheit zueinander 

OLG Thüringen, Beschluss vom 15.10.2009, Az. 1 Ss 230/09

Das Führen des Kraftfahrzeuges mit überhöhter Geschwindigkeit und das teils zeitgleiche verbotswidrige Verwenden des Mobiltelefons stehen im Konkurrenzverhältnis der Tateinheit. Die Fahrtätigkeit mit überhöhter Geschwindigkeit schafft erst die Voraussetzung für die Begehung der Ordnungswidrigkeit und kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass die Ordnungswidrigkeit der Benutzung eines Mobiltelefons durch Aufnehmen bzw. Halten desselben während der Fahrt entfiele.

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Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen in unmittelbarer zeitlich-räumlicher Abfolge sind nur eine Tat im verfahrenrechtlichen Sinn

Zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen in unmittelbarer zeitlich-räumlicher Abfolge sind nur eine Tat im verfahrenrechtlichen Sinn 

OLG Hamm, Beschluss vom 09.06.2009, Az. 5 Ss OWi 297/09, Volltext-ID: 3K262955

Ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist einzustellen, wenn das Verfahrenshindernis der anderweitigen Verfolgung derselben Tat besteht. Bei mehreren, im Verlaufe einer Fahrt begangenen Geschwindigkeitsüberschreitungen eines Kraftfahrzeugführers handelt es sich zwar regelmäßig um mehrere Taten.

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Blutprobenentnahme nur mit Ausnahme möglich

Polizei darf nur in Ausnahmefällen bei Autofahrern die Entnahme von Blutproben anordnen


OLG Schleswig-Holstein, vom 26.10.2009, Az. 1 SsOWi 92/09, Volltext-ID: 3K239942


Grundsätzlich darf nach der Strafprozessordnung die Entnahme von Blutproben nur durch Richter angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug, also dann, wenn kein Richter erreichbar ist oder die Gefahr besteht, dass eine später entnommene Blutprobe als Beweismittel nicht mehr geeignet ist, dürfen auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Blutproben anordnen. Ordnet ein Polizeibeamter die Blutprobenentnahme an, ohne vorher über Mobiltelefon versucht zu haben, einen Richter zu erreichen und ohne, dass besondere Gründe dafür vorliegen, dass die Blutentnahme besonders eilig ist, ist die Blutentnahme rechtswidrig. (Pressemitteilung des Gerichts)

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Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0

Anfertigung von Lichtbildern wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0 ist unzulässig

AG Grimma, Urteil vom 22.10.2009, Az. 3 Owi 151 Js 33023/09

Die Anfertigung von Lichtbildern wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mittels der Geschwindigkeitsmessanlage eso 1.0, bei der die „Entscheidung“ zur Auslösung der Fotoeinheit automatisch durch die Maschine getroffen und eine Auswertung der gemachten Aufnahmen erst im Nachhinein an einem Computer erfolgt, ist unzulässig.

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